Sozialwahl 2017

 

Die KAB informiert zur Sozialwahl 2017

Gut, wenn sich Drei für Sie stark machen

 

 

Vom 10.4. bis 31.5.2017 ist Sozialwahl – Deutschlands drittgrößte Wahl nach den Europawahlen und den Wahlen zum Bundestag. Rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wählen ihre Vertreter/-innen in die Parlamente der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre lang bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung – politisch unabhängig und ehrenamtlich – im Sinne der Versicherten bei allen wichtigen Entscheidungen mit. Beispielsweise wenn es darum geht, Ihre Versicherungsbeiträge wirtschaftlich einzusetzen. Nachdem z. Teil sog. Friedenswahlen vereinbart werden konnten, finden im nächsten Schritt die  Urwahlen unter den Mitgliedern der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der DAK und Technikerkrankenkasse TK statt.

 

Dazu kandidieren die drei christlichen Sozialverbände (KAB – Kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kolpingwerk und der Bundesverband Evang. Arbeitnehmerorganisationen (BVEA)  gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen, ACA. Die Kandidatinnen und Kandidaten verfolgen das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren.

 

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitte April werden die Wahlunterlagen verschickt: der Stimmzettel mit einem roten, fertig adressierten und frankierten Rückumschlag.  Am besten gleich ausfüllen und bis spätestens 26. Mai 2017 in den Briefkasten werfen!

 

Beteiligen Sie sich bitte an der Wahl und informieren Sie Freunde, Bekannte und Familienangehörige darüber.

Viele Informationen und das Wahlprogramm gibt es im Internet auf www.aca-online.de oder in den Geschäftsstellen der Verbände.

 

Zur Teilnahme an der Sozialwahl, die eine reine Briefwahl ist, rufen der Bischof und der Generalvikar auf.