Bayernweite Corona-Regelung erst ab 5./6. April 2022 – kirchliche Corona-Vorschriften

Im Auftrag des Herrn Generalvikars teile ich Ihnen mit, dass eine ausführliche bayernweit gültige Neuregelung der kirchlichen Corona-Vorschriften erst am 5./6. April stattfinden kann. Voraussichtlich werden wir Sie im Verlauf des 6. April darüber informieren können.

Schon ab sofort gelten aber folgende, aus dem neuen IfSG und der neuen BayIfSMV abgeleitete Regelungen:
Gottesdienste dürfen ohne Kapazitätsbeschränkung und ohne 3G-Beschränkung gefeiert werden. Punkt I. 4. der Diözesanen Anweisungen ist deshalb aufgehoben.
Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung egal welcher Schwere, von Personen, die bestätigt mit dem Coronavirus infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind, ist nicht gestattet.
Während des Gottesdienstes müssen die Besucher/innen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen, außer am festen Sitz- oder Stehplatz, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu Personen eingehalten werden kann, die nicht demselben Hausstand angehören. Anderenfalls gilt die Maskenpflicht auch am Platz.
Beim Gesang und beim Gang zum Kommunionempfang besteht Maskenpflicht.
In Punkt VII. 4. der diözesanen Anweisungen wird der zweite Satz gestrichen (also Aufhebung der 3G-Zugangsbeschränkung zu den betrieblichen Einrichtungen der KiStift für die Beschäftigten; die Beschränkung darf für Besucher/innen weiter aufrecht erhalten werden).

Mit freundlichen Grüßen, i.A.

J. Frühwald-König

Referent im Generalvikariat/HA Zentrale Aufgaben